Steuern auf Festgeldzinsen

Was Sie über die Besteuerung von Zinserträgen wissen müssen

Abgeltungssteuer auf Zinserträge

In Deutschland unterliegen Zinserträge aus Festgeld der Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer.

Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) sind jährlich steuerfrei – der sogenannte Sparerpauschbetrag.

Berechnung der Steuer

Beispiel: 10.000 € Festgeld, 3,5% Zinsen, 1 Jahr Laufzeit:

  • Zinserträge: 350 €
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € (nicht ausgeschöpft)
  • Steuerpflichtige Erträge: 0 € (da unter Pauschbetrag)
  • Abgeltungssteuer: 0 €

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank können Sie den Sparerpauschbetrag nutzen. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer ein.

Ausländische Banken

Bei Festgeld bei ausländischen EU-Banken werden die Zinsen in der Regel ohne Steuerabzug ausgezahlt. Sie müssen die Erträge dann selbst in Ihrer Steuererklärung angeben.

Zinsrechner mit Steuerberechnung